Urheberrecht
Wenn es sich bei einer Geschichte um Ihre ursprüngliche Idee handelt, dann liegt das Urheberrecht daran grundsätzlich bei Ihnen.
Das Urheberrecht ist jedoch eine komplexe Rechtsfrage, die wir weder richtig erklären können noch wollen.
Jedes Land hat seine eigenen Urheberrechtsgesetze. Außerdem gilt das Urheberrecht normalerweise erst dann, wenn es eine ziemlich konkrete Manifestation eines „Werks“ gibt. Es ist einfacher, das Urheberrecht für den Text eines Romans als für die Geschichte, die der Roman darstellt, zu bestimmen. Eine Geschichtsidee oder auch eine ziemlich detaillierte Outline kann unter Umständen nicht für ein rechtmäßiges Copyright in Frage kommen. Wenn Sie aber ein Projekt in Form einer detaillierten Outline haben, die ein Datum trägt, haben Sie zumindest eine Möglichkeit, Ihre Ansprüche auf das geistige Eigentum zu behaupten.
Nur um eines absolut klarzustellen: Beemgee hat keinerlei Rechte oder Ansprüche auf die Geschichten oder Inhalte, die Sie mit unseren Tools entwickeln – wir sehen Ihre Projekte nicht einmal, es sei denn, Sie zeigen sie uns ausdrücklich und absichtlich.
Wenn Sie das Beemgee-Tool verwenden, um die dramaturgische Struktur eines Werkes zu analysieren, das nicht Ihr eigenes ist, und Sie das Beemgee-Projekt per Link, PDF oder Textdatei freigeben für andere oder mit anderen Personen teilen, dann empfehlen wir Ihnen, den Namen der ursprünglichen Autor*in und/oder Copyright-Inhaber*in in das entsprechende Feld im Beemgee-Projekt einzutragen.
Wenn Sie Beemgee zur Erstellung von Originalinhalten verwenden, dann können Sie zwischen Autor*in (im Feld DU) und dem Urheberrechtsinhaber (z.B. eine Firma, für die Sie arbeiten) oder zwischen Ihrem Pseudonym (im Feld DU) und Ihrem wirklichen Namen im Feld URHEBER unterscheiden.
Denken Sie auch daran, dass das Jahr des Urheberrechts relevant ist.
Foto von Markus Winkler auf Unsplash